Verdienstausfallregelung für den Wehrführer beschlossen
Bereits im September letzten Jahres hatte der Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr Heek die Gemeindeverwaltung mündlich darüber informiert, dass er eine Entlastung benötige, um seine Tätigkeit als Wehrleiter weiterhin ausüben zu können.
Die CDU-Fraktion beantragte am Mittwoch, den 20.4.2016, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, dem Arbeitgeber des Wehrführers einen Verdienstausfall für 2 Arbeitstage je Monat zu zahlen und eine Anpassung der Aufwandsentschädigung des Wehrführers vorzunehmen.
Nach Auskunft des Fachbereichsleiters für Sicherheit und Ordnung beim Kreis Borken gegenüber dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion gibt es entsprechende Regelungen bereits in anderen vergleichbaren Kommunen des Landes NRW.
Auch der Städte- und Gemeindebund hat dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt, dass ein Verdienstausfall zu zahlen ist. Dem Antrag der CDU-Fraktion wurde einstimmig gefolgt. Damit wird den in den letzten Jahren gestiegenen Anforderungen an den Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr und dem damit verbundenen erhöhten Zeitaufwand in angemessener Weise Rechnung getragen.
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