Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen

Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Heek

Die Verwaltung wird gebeten, in der Ratssitzung folgende Fragen zu beantworten:
a) Sind nach der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Heek auch Heeker Anschlussnehmer betroffen?
b) Betrifft die Rückerstattung aus der Steuerkorrektur alle Leistungen im Zusammenhang mit den Trinkwasserhausanschlüssen?
c) Wie viele Hausbesitzer erhalten zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurück?
d) Wie kann eventuell schnell und unbürokratisch zurückgezahlt werden?

Hintergrund:
Das Bundesfinanzministerium verfügte im Jahr 2000, dass Arbeiten an einem Trink-wasseranschluss grundsätzlich mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu belegen sind. Diese Verordnung hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2008 (Az. V R 61/03) aufgehoben.
Danach dürfen Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur ermäßigt (7 Prozent) besteuert werden – Trinkwasser wird eher wie Milch oder Lebensmittel gesehen.
Für Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen ist daher rückwirkend für alle Aufträge seit August 2000, die mit 16 bzw. 19 Prozent besteuert wurden, der Umsatzsteuer-satz auf 7 Prozent gesenkt worden.